Häufig gestellte Fragen

Es ist nicht verpflichtend, vereinfacht das Verfahren aber erheblich. EU-/EFTA-Bürger können Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen schneller und mit weniger bürokratischen Hürden erhalten.

Auch Nicht-EU-/EFTA-Bürger können in der Schweiz arbeiten, allerdings ist das Verfahren strenger. Das Land wendet ein Quotensystem an und priorisiert hochqualifizierte Fachkräfte in Branchen mit Personalmangel, wie beispielsweise im Gesundheitswesen. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die Einstellung begründen und die Arbeitsgenehmigung vor Ihrer Ankunft beantragen.

Als EU-/EFTA-Bürger benötigen Sie kein Visum für die Einreise, aber nach Vertragsabschluss eine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen sich bei der Gemeinde, in der Sie wohnen werden, anmelden und die Erlaubnis (in der Regel L oder B) beantragen. Staatsangehörige von Nicht-EU-/EFTA-Ländern benötigen in vielen Fällen ein Visum und eine Arbeitserlaubnis für die Einreise.

Sie müssen die Amtssprache des Kantons, in dem Sie arbeiten werden (Deutsch, Französisch oder Italienisch), fließend beherrschen. In der Regel ist mindestens Niveau B2 erforderlich, wobei einige Zentren bei nachweislichen Fortschritten und Motivation auch B1 akzeptieren. Im Gespräch beurteilen wir Ihr Niveau und Ihre realistischen Möglichkeiten.

Für die meisten Positionen im Gesundheitswesen: Nein. Englisch kann in bestimmten Situationen hilfreich sein, aber der direkte Patientenkontakt erfordert Kenntnisse einer der Amtssprachen des Kantons. Englisch ist zwar von Vorteil, ersetzt aber nicht die Landessprache.

Der Bedarf ist strukturell bedingt und anhaltend. Besonders gefragt sind typischerweise:

  • Pflegekräfte verschiedener Fachrichtungen
  • Allgemeinmediziner/innen
  • Fachärzte/-innen (Notfallmedizin, Innere Medizin, Anästhesiologie, Psychiatrie, Geriatrie, Radiologie, Intensivmedizin etc.)
  • Medizinisch-technische Assistenten/-innen (Radiologie, Labor)

Der Mangel an medizinischem Fachpersonal ist eine ständige Realität, die die meisten Kantone und Gesundheitseinrichtungen betrifft.

Das hängt von Ihrem Profil und der zuständigen Behörde ab, aber als allgemeine Richtlinie gilt:

  • Pflegekräfte: ca. 2–4 Monate
  • Ärzte: ca. 3–6 Monate
  • Medizinisch-technische Assistenten: 2–4 Monate

Im Gespräch erläutern wir Ihnen das Verfahren anhand Ihrer individuellen Situation und wie Sie Fehler vermeiden, die den Prozess verzögern könnten.

Das hängt vom Beruf ab:

  • Ärzte: Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Gesundheit (MEBEKO).
  • Pflegekräfte und viele andere Gesundheitsberufe: Das Schweizerische Rote Kreuz (KR) ist für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen zuständig.

In den meisten reglementierten Gesundheitsberufen ist dies nicht der Fall. Gesundheitseinrichtungen benötigen eine Akkreditierung, um uneingeschränkt praktizieren zu dürfen. Daher ist es entscheidend, den Prozess von Anfang an korrekt und in der richtigen Reihenfolge durchzuführen.

Ja. Die meisten Zentren suchen Fachkräfte mit mindestens ein bis zwei Jahren klinischer Erfahrung. Für Fachärzte ist der Abschluss der Facharztausbildung und aktuelle Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet erforderlich.

Schweizer Zentren bevorzugen in der Regel Kandidaten mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung. Assistenzärzte und Berufsanfänger haben meist weniger Möglichkeiten, außer in sehr speziellen Programmen. Unser Fokus liegt auf Fachärzten und erfahrenen Fachkräften.

Es ist nicht verpflichtend. In der Krankenpflege wird Erfahrung in einem bestimmten Bereich (Intensivstation, Notaufnahme, Operationssaal, Geriatrie usw.) und zusätzliche Schulungen mehr geschätzt als eine Spezialqualifikation wie die EIR.

Die gängigsten Arten von Arbeitsgenehmigungen sind:

  • L-Genehmigung: Kurzzeitaufenthalt (bis zu 1 Jahr)
  • B-Genehmigung: Langzeitaufenthalt (in der Regel für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr)

Die Erteilung hängt vom Vertrag und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers ab.

Das hängt vom Kanton und Zentrum ab, aber die übliche Arbeitswoche liegt zwischen 40 und 42 Stunden. Im Gesundheitswesen sind Schichtdienste (Früh-, Spät- und Nachtschicht) und Rufbereitschaftsdienste streng geregelt.

Bereitschaftsdienste sind geregelt, werden besser bezahlt als in vielen Herkunftsländern, und Ruhezeiten sowie maximale Arbeitszeiten werden eingehalten. Die konkrete Organisation hängt vom jeweiligen Standort ab, aber der Arbeitsrahmen ist klar definiert.

Die übliche Anzahl an Urlaubstagen beträgt je nach Alter, Tarifvertrag und kantonalen Bestimmungen 25 bis 32 Arbeitstage pro Jahr. Viele Zentren bieten darüber hinaus zusätzliche Urlaubstage an, die sich nach Betriebszugehörigkeit oder internen Gegebenheiten richten.

Ja, insbesondere für erfahrene Fachkräfte und gefragte Spezialisierungen. Es gibt üblicherweise Gehaltsspannen je nach Region und Kategorie, aber Verhandlungsspielraum ist vorhanden. Wir unterstützen Sie auch dabei.

Die Gehaltsspannen variieren je nach Kanton, Einrichtung, Erfahrung und Fachrichtung. Als allgemeine Richtlinie gilt:

  • Pflege: ca. CHF 70.000–110.000 pro Jahr, in fortgeschrittenen Positionen sind über CHF 120.000 möglich.
  • Fachärzte: ca. CHF 140.000–260.000 pro Jahr, in gefragten Fachrichtungen sind höhere Gehälter möglich.

Im Gespräch erhalten Sie eine genauere Einschätzung basierend auf Ihrem Profil und der Einrichtung, in der Sie am besten eingesetzt werden können.

Die Lebenshaltungskosten sind hoch, insbesondere für Wohnen und Versicherungen, aber auch die Gehälter sind hoch. Viele Angehörige der Gesundheitsberufe können komfortabel leben und haben ein beträchtliches Sparpotenzial, wenn sie ihre Ausgaben und ihren Wohnort klug planen.

Ja. Alle Einwohner der Schweiz müssen eine Krankenversicherung (LAM1) bei einem zugelassenen Versicherer abschließen. Dies ist verpflichtend und muss innerhalb einer bestimmten Frist nach der Einreise erfolgen.

Die Schweiz zählt weltweit zu den Ländern mit der höchsten Lebensqualität und zeichnet sich durch hohe Sicherheit, Stabilität, exzellente öffentliche Dienstleistungen und eine gut erhaltene Natur aus. Dies, kombiniert mit einer hohen Kaufkraft, ermöglicht eine ausgewogene Work-Life-Balance.

Die Integration verläuft in der Regel gut, insbesondere im Gesundheitswesen mit internationalen Teams. Das Erlernen der Landessprache und die Anpassung an die Kultur der Pünktlichkeit, Ordnung und des Respekts sind dabei enorm hilfreich.

Wir konzentrieren uns auf Fachärzte, Pflegekräfte und andere qualifizierte medizinische Fachkräfte. Durch die Bevorzugung erfahrener Kandidaten können wir sowohl dem Kandidaten als auch der Einrichtung mehr Sicherheit bieten.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Analyse Ihres Profils und realistischen Optionen
  • Beratung zu Anforderungen und Sprachkenntnissen
  • Anerkennung Ihres Abschlusses und Ihrer Dokumente
  • Erstellung Ihres Lebenslaufs und Ihrer Bewerbung gemäß Schweizer Standards
  • Vorstellung bei Gesundheitseinrichtungen
  • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und Unterstützung bei Gehaltsverhandlungen
  • Betreuung bis zu Ihrer Ankunft in der Schweiz

Im Assessment-Center erläutern wir Ihnen den Ablauf und die nächsten Schritte im Detail.